Medizinrecht
Drei Beispiele aus meiner Anwaltskanzlei

Medizinrecht mit Herz

Bauchtuch vergessen!


Meine Klientin hatte sich auf ihr erstes Kind gefreut. Eine Geburt per Kaiserschnitt - doch das OP-Team vergaß ein Bauchtuch im Körper meiner Klientin. Nach der Geburt spürte sie, dass mit Ihrem Körper etwas nicht stimmte. Um das Tuch herum entwickelte sich ein Tumor, der 25 Kilogramm schwer war.. In einer zweiten Operation musste der Tumor entfernt werden - unter Lebensgefahr.

 

Beim Kaiserschnitt wurde ein OP-Tuch im Bauch der jungen Mutter vergessen. Zum Glück ist meine Klientin heute körperlich wieder genesen. Doch der alptraumhafte Kunstfehler lastet psychisch auf ihr. Hinzu kommen finanzielle Schäden. Ihre Familie war lange Zeit beispielsweise auf Hilfe im Haushalt angewiesen.

 

Meine Klientin wollte wissen, wie es zu dem Fehler kommen konnte. Es stellt sich heraus: Im OP-Saal war bei der sogenannte Zählkontrolle geschlampt worden.

 

Jedes OP-Team zählt vor der Operation das bereitliegende Besteck und Material durch. Gleiches geschieht nach der Operation. Bei meiner Klientin hat man ebenfalls gezählt. Am Ende fehlte ein Bauchtuch. Doch das Ärzteteam forschte nicht weiter nach!

 

Ich habe für meine Klientin sofort die Patientenakten angefordert und auf Richtigkeit geprüft. Der Fehler wurde schnell aufgedeckt und gutachterlich bestätigt. Dann habe ich die Ansprüche meiner Klientin beim Krankenhaus angemeldet und Klage beim Landgericht eingereicht. Zwei Ärzte des OP-Teams wurden später wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Für meine Klientin habe ich zudem einen fast sechsstelligen Schadensersatz erstritten.

 

Dieser Fall ging durch die Medien bis hin zu Talkshows und Nachrichtensendungen. Vielleicht hilft dies, solche Fehler künftig zu vermeiden – was auch im Sinne meiner Klientin wäre.

 

 

 

Querschnittsgelähmt nach dem Unfall


Mein Mandant war auf einer Landstraße unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Monatelang musste er eine schwere Wirbelsäulenverletzung auskurieren. Zunächst hatte er gute Prognosen. Doch dann wurde er mit der Diagnose „Querschnittslähmung“ konfrontiert - wegen eines Diagnosefehler seiner Ärzte.

 

Nach dem Unfall sah es nach Glück im Unglück aus. Die Wirbelsäulenverletzung schien heilbar. Doch die Mediziner hatten lose Knochensplitter nahe dem Rückenmark übersehen. Die Splitter bewegten sich und verletzten die Nerven. Die Folge: Für den Rest seines Lebens ist mein Klient auf den Rollstuhl angewiesen.

 

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommt die gegnerische KFZ-Versicherung auch für medizinische Kunstfehler auf. Bei der Einsicht in die Krankenakte war der Ärztefehler offensichtlich. Es brauchte in diesem Fall nicht einmal einen Gutachter.

 

Mein Mandant und ich haben uns mit der Versicherung in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Die Versicherung kommt beispielsweise auf für:

 

- behindertengerechten Umbau von Wohnung und Auto

- sämtliche Rentenansprüche

- Pflege und Haushaltsführung

- Behandlungskosten und Reha-Maßnahmen

- alle Hilfsmittel, inklusive Rollstühle und Treppenlift

- Schmerzensgeld

 

Das deutsche Recht ist eindeutig: Ein Geschädigter muss so finanziell gestellt werden, als hätte es den ärztlichen Fehler nicht gegeben. Im Klartext: Die Versicherungen haben für alle zusätzlichen Kosten aufzukommen, die sich aus dem Kunstfehler ergeben – bis hin zur Rezeptgebühr.

 

Insgesamt zahlte die Versicherung einen hohen sechsstelligen Vergleichsbetrag.

Ein Rollstuhl für ein besseres Leben


 

Meine Mandantin hatte eine neue Wohnung bezogen. Doch für die Wohnung brauchte sie einen schlankeren und wendigeren Rollstuhl. „Ich komme kaum ins Badezimmer“, berichtete sie, „meine neuen Zimmer sind zu eng für meinen alten, schweren Rollstuhl.“

 

Der Hintergrund: Als Zwölfjährige erlitt meine Klientin einen schweren Freizeitunfall. Seither ist sie querschnittsgelähmt. Für Jahre lebte sie im  geräumigen Haus ihrer Eltern. Doch nach einem Schlaganfall war ihre Mutter selbst auf Pflege angewiesen. Die Familie beschloss, meiner Klientin eine eigene Wohnung zu suchen.

 

Doch die Krankenkasse stellt sich quer und verweigert den erforderlichen Rollstuhl. Meine Klientin, schreibt sie, sei bislang mit ihrem alten Rollstuhl gut zurechtgekommen. Weshalb plötzlich ein neuer für 25.000 Euro?

 

Krankenkassen verweigern häufig Leistungen - auch in medizinisch begründeten Fällen. Die Kassen wollen Kosten sparen. In solchen Fällen muss man die rechtlichen Strategien der Kassen gut kennen - und beharrlich sein Recht fordern.

 

In enger Abstimmung mit meiner Klientin legte ich detailliert dar, weshalb der Rollstuhl medizinisch erforderlich ist. Wir erklärten genau, wie sich ihr Handicap auf ihren Alltag auswirkt. Zu welchen Problemen und Einschränkungen der alte Rollstuhl führt. Und welche Sonderfunktionen der Rollstuhl haben muss, damit meine Klientin ihren Alltag bewältigen kann.

 

Noch über Monate wies die Krankenkasse die Ansprüche meiner Klienten ab. Dann - als wir entschlossen eine Klage anstrebten - genehmigte sie endlich den neuen Rollstuhl.    

 

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