Verkehrsrecht
Drei Beispiele aus meiner Anwaltspraxis

Verkehrsrecht Besipiele

Der Anruf aus dem Krankenhaus


Eine 51-jährige Apothekenmitarbeiterin ruft mich aus dem Krankenhaus an. Ein Autofahrer hat an einer Ampel das Rotlicht missachtet und ihren drei Jahre alten Kleinwagen gerammt. Bei dem Unfall hat sie einen Beckenbruch erlitten. Eine ihrer Sorgen: Sie weiß nicht, ob sie nach dem Unfall wieder arbeiten kann. Als PTA muss sie in der Apotheke stundenlang stehen.

 

Glücklicherweise hat sie den Brief der gegnerischen Versicherung nicht beantwortet. Diese hatte angeboten, die Regelung des Schadens in die Hand zu nehmen. Alles werde „unkompliziert, bequem und schnell“ geregelt. „Das klang unseriös“, sagt meine Mandantin. Zu Recht! Gehen Sie nie auf solche Angebote ein. Lassen Sie das Ihren Anwalt regeln. 

 

 

Bei unserem Erstgespräch übergibt meine Mandantin mir ihre Unterlagen von dem Unfall, beispielsweise Dokumente von der Polizei, den Brief der Versicherung, ein Gedächtnisprotokoll des Unfalls und ein paar Skizzen zum Hergang. 

 

Ich frage sie, ob sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Sie denkt nach – und erinnert sich vage an einen alten Vertrag. Ich erkläre ihr: Auch an ihre private Versicherung wird sie Ansprüche haben, falls sie ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Ansprüche vielleicht im fünfstelligen oder sechsstelligen Bereich.

 

An ihre private Unfallversicherung hätte sie ohne mein Nachfragen nicht gedacht, sagt sie. Jetzt müssen wir sorgfältig vorgehen. Wer Ansprüche an die Unfallversicherung anmeldet, muss viele Formalien und Fristen präzise einhalten. 

 

 

Dann gehe ich Punkt für Punkt mögliche Ansprüche an die gegnerische Haftpflichtversicherung durch. Zum Beispiel: Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Kosten für eine Haushaltshilfe während der ersten Wochen nach dem Unfall.

 

Auch fordere ich von der gegnerischen Versicherung Geld für den Nutzungsausfall des PKWs meiner Mandantin. Hinzu kommen die Kreditkosten, die für die Zwischenfinanzierung eines Ersatzwagens, den sich meine Mandantin anschaffen muss.

 

Allein diese Posten summieren sich auf einen fünfstelligen Betrag.

 

Was den Blechschaden betrifft: Wir beauftragen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Er begutachtet fachmännisch das beschädigte Auto. Sachverständige erkennen auch „versteckte“ Schäden, die Laien häufig übersehen – beispielsweise an verformbaren Autoteilen aus Kunststoff.

 

Die Kosten für den Sachverständigen (und auch für ihre Anwältin) trägt die gegnerische Versicherung. Das Auto wird mit Original-Ersatzteilen repariert. Die Versicherung muss auch den sogenannten „merkantilen Minderwert“ erstatten: Bei einem Weiterverkauf erzielt ein Unfallwagen auf dem Gebrauchtmarkt einen geringeren Wert. Diesen Verlust müssen Versicherungen tragen.

 

 

Während sich meine Mandantin von ihren Verletzungen erholt, erledige ich alles Weitere mit der gegnerischen Versicherung und ihrer privaten Unfallversicherung und Rentenversicherung. Bei der privaten Unfallversicherung erkämpfen wir Zahlungen wegen Teilinvalidität.

 

Unter dem Strich steht ihr ein sechsstelliger Eurobetrag an Schadensersatz zu. Wir setzen ihn in allen Punkten durch. Das Geld kann meine Mandantin nach dem Unfall gut gebrauchen.

Das drohende Fahrverbot


Beim Erstgespräch ist mein Mandat verzweifelt. Der 39-jährige Außendienstmitarbeiter ist am Ortseingang in die Radarfalle geraten: Fünfzig Stundenkilometer zu schnell. Die Geldstrafe ist saftig, doch das Fahrverbot könnte ihn seinen Beruf kosten.

 

Mein Mandant ist auf sein Auto angewiesen, um Kunden zu besuchen. „Ich habe kiloschwere Warenmuster dabei“, sagt der berufliche Vielfahrer, “ich kann nicht auf die Bahn umsteigen.“

 

 

Mein Mandant war klug. Wegen des Bescheids, den er von den Behörden bekommen hat, hat er nichts auf eigene Faust unternommen. Sehr gut! Mein Merksatz für Mandanten in solchen Situationen: Schweigen ist der Goldstandard! Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Dies kann eine eigentlich einfache Verteidigung durch den Fachanwalt erschweren.

 

Mit meinem Mandanten einige ich mich darauf, dass er (trotz des psychischen Drucks, den er spürt) nichts selbst unternimmt. Nur ich rede und schreibe für ihn!

 

 

Zunächst erhebe ich Einspruch gegen den Bescheid. Damit ist das Verfahren gestoppt. Dann verlange ich Akteneinsicht und fordere die Akte an.

 

Mein erster Blick gilt den Formalien: Erkenne ich Fehler etwa bei Eichung der Geräte, die bei der Radar-Messung eingesetzt wurden? Sind die Bilder wirklich verwertbar? Hat ein anderes Fahrzeug die Messung gestört?

 

Aus solchen formalen Punkten ergeben sich häufig berechtigte Einwände gegen einen Bescheid. Dieses Mal werde ich aber nicht fündig. Formal ist alles in Ordnung.

 

 

Ich baue eine Verteidigungsstrategie auf. Ich will erreichen, dass die Behörde das Fahrverbot fallenlässt. Stattdessen kann die Geldstrafe erhöht werden – angemessen und angepasst am Einkommen meines Mandanten.

 

Ich argumentiere: Mein Mandant verliert ohne Führerschein seine Stelle. Außerdem: Er ist zwar am Ortseingang zu schnell gefahren, doch es hat zu diesem Zeitpunkt geregnet und er musste nach dem Weg suchen. Mein Mandant fährt rund 100.000 Kilometer jährlich und hat sich bislang nichts Größeres zuschulden kommen lassen.

 

Die Behörde folgt meiner Argumentation. Sie erhöht angemessen das Bußgeld, aber mein Mandant darf den Führerschein behalten. Mit der Strategie „höheres Bußgeld, doch die Fahrerlaubnis bleibt“ erzielen Anwälte häufig Kompromisse mit Behörden – ein Weg, den Laien allein nicht gehen können.

 

Ein tragischer Unfall


Mein Mandant – ein 35-jähriger Familienvater - hat beim Abbiegen auf einer Landstraße einen Motorradfahrer übersehen. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, ein Stoppschild übersehen zu haben – was zu einem folgenschweren Unfall führte. Der Motorradfahrer wurde sehr schwer verletzt.

 

Jetzt wird gegen meinen Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Ein automatischer Vorgang: Das Ermittlungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Der Geschädigte braucht dafür keine Anzeige zu erstatten.

 

 

Mein Mandant erklärt mir: Der Motorradfahrer war für ihn nicht zu erkennen. Er hat bereits einen Brief erhalten und ist gebeten worden, bei der Polizeibehörde auszusagen. Er hat den Termin abgelehnt und angegeben, dass er zunächst mit seinem Anwalt sprechen will. Dieser Schritt ist ihm schwergefallen. Gerne hätte er so schnell wie möglich Stellung bezogen. Er leidet psychisch stark unter dem Unfall.

 

Ich fordere die Akten an und prüfe sie. Mein Mandant liefert außerdem ein Gedächtnisprotokoll und Handskizzen zum Unfallhergang. Schnell erhärtet sich das, was mein Mandat mir sagte: Für ihn war der Motorradfahrer tatsächlich kaum zu erkennen.

 

Ich schaue mir selbst den Unfallort an. Tatsächlich, ein Schild verdeckt teilweise die Sicht. Der Motorradfahrer trug dunkelgrüne Kleidung, die sich kaum gegen den Wald im Hintergrund abhob. Und: Zum Zeitpunkt des Unfalls stand die Sonne tief und hat den Fahrer geblendet.

 

So tragisch der Fall ist - ich bezweifle, dass sich der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung halten lässt.

 

Wir holen ein wissenschaftliches Gutachten ein. Das Unfallrekonstruktionsgutachten bestätigt und untermauert meine Vermutungen. Auch zeigt sich, dass mein Mandant mit Sicherheit das Stoppschild beachtet hat – anders, als die Behörden annehmen.

 

Durch gute Argumentation erreichen wir, dass die Behörden die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung einstellen.

 

Mein Mandant kämpft mit bitteren Schuldgefühlen. Doch ihm bleibt eine Verurteilung und ein Eintrag ins Vorstrafenregister erspart.

 

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